Grundsätzlich sind in demokratischen Gesellschaften allen Massenmedien gesellschaftliche Aufgaben bzw. Funktionen zugeschrieben, die etwa die Herstellung von Öffentlichkeit und Bereitstellung von Information, Bildungs- und Unterhaltungsangeboten umfassen. Aufgrund besonderer Rahmenbedingungen sah die Neuordnung des Rundfunks in Europa ab 1945 vor, diesem einen besonderen (Programm-)Auftrag zu erteilen und ihn öffentlich-rechtlich zu organisieren (vgl. ARD & ZDF 1997). Mit Einführung des privaten Rundfunks in Europa zusätzlich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk fordert diese Duale Rundfunkordnung bis heute, dass öffentlich-rechtliche Sender einen Programmauftrag erfüllen. Seit den 2000er Jahren wird dieser Auftrag auch mit dem Begriff Public Value, dem gesellschaftlichen Mehrwert verknüpft (vgl. Christl & Süssenbacher 2010).
Derzeit ist in der EU der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einem dualen Rundfunksystem institutionell „zuständig“ für die Generierung von Public Value. Deshalb wird er auch mit Gebühren oder ähnlicher Finanzierung ausgestattet, weil Public Value in der Breite und Verlässlichkeit sonst nicht zu finanzieren und umsetzbar wäre. Selbstverständlich können bzw. könnten andere Medien – der private Rundfunk, Zeitungen, Magazine, Online-
und Social-Media-Angebote – Public Value leisten und tun dies auch in unterschiedlichem Maße. Allerdings agieren diese am Markt und können sich i.d.R. nur aus Werbung und Verkaufserlösen finanzieren, was wiederum Einfluss auf eine verlässliche PVGenerierung hat (vgl. Künzler et al. 2013a/b).